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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07 AS   

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https://dejure.org/2007,19509
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07 AS (https://dejure.org/2007,19509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.07.2007 - L 19 B 68/07 AS (https://dejure.org/2007,19509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - L 19 B 68/07 AS (https://dejure.org/2007,19509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Studenten auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Studiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Ausschlussgrund; Annahme eines besonderen Härtefalls nach § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Auch wenn die Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ist die Ablehnung der Prozesskostenhilfe gerechtfertigt, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellten Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten zu beantworten ist (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 1156, 1157 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Einen Härtefall im Sinne des § 26 Satz 1 BSHG hat das BVerwG nur angenommen, "wenn die Folgen des Ausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist" (BVerwGE 94, 224, 228).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Hierzu zählen der unverschuldete Abbruch früherer Ausbildung (LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 50/511), die Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit (LSG Hamburg Beschl. v. 20.06.2005 - L 61 AS 472/05 ER), die Ausübung einer Pflegetätigkeit (Valgolio a.a.O. Rn 95); kurze Restdauer der Ausbildung (LSG Sachsen-Anhalt, NZS 2006, 161; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06), der Wegfall einer zuvor gesicherten finanziellen Grundlage (LSG Hessen NDV-RD 2005, 102), Unmöglichkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen trotz Aufgabe des Studiums (OVG Lüneburg info also 1996, 137, 138, die begonnene Ausbildung als einzige realistische Chance auf Zugang zum Erwerbsleben (LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06), Zwang zum Abbruch der Ausbildung zwecks Erhalts von Sicherungsleistungen bei Alleinerziehenden (OVG Saarland info also 2002, 173, 175) oder sonstige Gründe, die eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung unzumutbar machen (Brühl/Schoch a.a.O.), sowie der nicht rechtzeitig erteilte Bescheid über den bestehenden Anspruch auf BAföG (Brühl/Schoch a.a.O.).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92

    Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hat bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass allein die Förderungsfähigkeit durch das BAföG maßgeblich für den grundsätzlichen Ausschluss von Leistungen ist (vgl. Beschl. v. 13.05.1993 - 5 B 82/92 = ZfS 1993, 274).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2005 - L 2 B 7/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Grundsicherung für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Hierzu zählen der unverschuldete Abbruch früherer Ausbildung (LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 50/511), die Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit (LSG Hamburg Beschl. v. 20.06.2005 - L 61 AS 472/05 ER), die Ausübung einer Pflegetätigkeit (Valgolio a.a.O. Rn 95); kurze Restdauer der Ausbildung (LSG Sachsen-Anhalt, NZS 2006, 161; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06), der Wegfall einer zuvor gesicherten finanziellen Grundlage (LSG Hessen NDV-RD 2005, 102), Unmöglichkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen trotz Aufgabe des Studiums (OVG Lüneburg info also 1996, 137, 138, die begonnene Ausbildung als einzige realistische Chance auf Zugang zum Erwerbsleben (LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06), Zwang zum Abbruch der Ausbildung zwecks Erhalts von Sicherungsleistungen bei Alleinerziehenden (OVG Saarland info also 2002, 173, 175) oder sonstige Gründe, die eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung unzumutbar machen (Brühl/Schoch a.a.O.), sowie der nicht rechtzeitig erteilte Bescheid über den bestehenden Anspruch auf BAföG (Brühl/Schoch a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 19 AS 40/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 19 B 68/07
    Diese grundsätzliche Förderbarkeit schließt auch nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen dem Grunde nach aus (Urt. des Senats v. 23.04.2007 - L 19 AS 40/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2009 - L 19 B 198/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierfür reichen nicht die allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin aus, sondern es müssen besondere Umstände hinzutreten, die im konkreten Einzelfall die Annahme einer besonderen Härte rechtfertigen (vgl. dazu die Nachweis im Beschluss des Senats vom 23.07.2007 - L 19 B 68/07 AS sowie BSG Urt. v. 06.09.2007 - B 14/7b 36/06 R ~ Rn 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2008 - L 19 B 155/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung darlehensweiser

    Die allgemeine Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist hierfür nicht ausreichend, sondern es müssen besondere Umstände vorliegen, die es darüber hinaus unbillig erscheinen lassen, den Anspruchsteller von den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auszuschließen (vgl. BSG Urt. v. 06.09.2007 - B 14 /7b AS 28/06 R Rn 35 ff.; vgl. ferner Beschl. des Senats vom 23.07.2007 - L 19 B 68/07 AS -zu den einzelnen Fallgestaltungen, die die Annahme eines Härtefalls erlauben).
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